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06.11.2026 · Förderung · Sebastian Schüring · 5 Min. Lesezeit

LfA Förderbank Bayern: Diese Förderkredite gibt es für Betriebe

Ob Gründung, neue Maschine, PV-Anlage oder Betriebserweiterung: Für viele Vorhaben in Bayern gibt es passende Förderkredite der LfA. Hier erfährst du, wie das funktioniert und worauf du achten solltest.

Illustration Betrieb, Wachstum und Förderung

Was die LfA ist und wie ihre Förderung funktioniert

Die LfA Förderbank Bayern ist die staatliche Spezialbank des Freistaats für den Mittelstand, und das schon seit 1951. Sie unterstützt Gründerinnen und Gründer, Selbstständige, Freiberufler und mittelständische Betriebe mit Förderkrediten, Haftungsfreistellungen und Bürgschaften. Über Tochtergesellschaften wie Bayern Kapital und die BayBG gibt es außerdem Beteiligungskapital.

Das Wichtigste vorweg: Du gehst nicht direkt zur LfA. Es gilt das Hausbankprinzip. Du stellst den Antrag bei deiner Bank oder Sparkasse, sie reicht ihn an die LfA weiter und zahlt dir den Kredit später auch aus. Die LfA arbeitet mit allen Banken und Sparkassen zusammen.

Den Zinssatz vereinbarst du mit deiner Hausbank. Er hängt von deiner Bonität und den Sicherheiten ab. Die LfA legt dafür nur Höchstsätze je Preisklasse fest und veröffentlicht sie regelmäßig neu. Konkrete Zinssätze nenne ich hier bewusst nicht, weil sie sich laufend ändern und kein Angebot sind.

Fehlen dir Sicherheiten, obwohl dein Vorhaben tragfähig ist, hilft die Haftungsfreistellung „HaftungPlus“: Die LfA übernimmt dann einen Teil des Ausfallrisikos deiner Hausbank. Du selbst bleibst aber voll zur Rückzahlung verpflichtet. Alternativ gibt es Bürgschaften der LfA oder der Bürgschaftsbank Bayern über bis zu 80 Prozent der Darlehenssumme.

Die wichtigsten Programme für Betriebe (Stand November 2026)

  • Gründungskredit Smart: Für Gründer, Nachfolger, Freiberufler und kleine Unternehmen, die weniger als fünf Jahre am Markt sind, auch im Nebenerwerb. Bis 150.000 Euro je Antragsteller, davon höchstens 100.000 Euro für Betriebsmittel. Laufzeit 3 bis 10 Jahre, bis zu 2 tilgungsfreie Jahre. Die LfA stellt die Hausbank immer zu 80 Prozent vom Risiko frei.
  • Gründungs- und Wachstumskredit (GuW): Für Gründungen, Übernahmen und junge Unternehmen in den ersten fünf Jahren, in einer eigenen Variante auch für etablierte kleine und mittlere Unternehmen und Freiberufler. Finanziert werden Investitionen, Warenlager und Betriebsmittel, bis 20 Millionen Euro je Vorhaben. Laufzeit 2 bis 20 Jahre, bis zu 3 tilgungsfreie Jahre. HaftungPlus mit 60 Prozent ist bis 5 Millionen Euro Kredit möglich.
  • Universalkredit: Für Unternehmen und Freiberufler mit bis zu 500 Millionen Euro Jahresumsatz. Bis 25 Millionen Euro je Vorhaben für Investitionen, Übernahmen, Waren, Betriebsmittel und die Umschuldung kurzfristiger Verbindlichkeiten. Laufzeit 2 bis 20 Jahre, bei Umschuldung und reinen Betriebsmitteln höchstens 10 Jahre. HaftungPlus mit 60 Prozent bis 7,5 Millionen Euro, allerdings nicht für Umschuldungen.
  • Innovationskredit und Digitalisierungskredit: Jeweils drei Stufen, bis 7,5 Millionen Euro in Stufe 1 und bis 15 Millionen Euro in den Stufen 2 und 3. Laufzeit bis 10 Jahre. In Stufe 1 gibt es einen Tilgungszuschuss, in den Stufen 2 und 3 ist zusätzlich ein ERP-Zuschuss der KfW von 3 bzw. 5 Prozent möglich, höchstens 200.000 Euro. Die Basisstufe beim Digitalisierungskredit ist kleinen und mittleren Unternehmen vorbehalten.
  • Energiekredite: Der Energiekredit Gebäude finanziert klimafreundliche Neubauten und energetische Sanierungen von Gewerbegebäuden bis 20 Millionen Euro. Voraussetzung ist eine Zusage von BAFA oder KfW aus der Bundesförderung für effiziente Gebäude. Der Energiekredit Regenerativ finanziert unter anderem Photovoltaik und Stromspeicher bis 40 Millionen Euro, mit einer eigenen Variante für Dach- und Fassaden-PV. Der Energiekredit Produktion fördert effizientere Anlagen und Prozesse, die mindestens 15 Prozent Treibhausgas einsparen, bis 15 Millionen Euro.
  • Regionalkredit: Ergänzt Zuschüsse aus dem bayerischen regionalen Förderprogramm für die gewerbliche Wirtschaft und deckt die restliche Finanzierungslücke, bis 20 Millionen Euro. Voraussetzung ist der Bewilligungsbescheid über den Zuschuss.

Wichtig für Kapitalanleger: Investitionen in Wohnimmobilien sind beim Gründungs- und Wachstumskredit und beim Universalkredit ausgeschlossen. Für ein Mehrfamilienhaus, auch über eine GmbH, sind diese Programme also nicht gedacht. Dafür gibt es andere Wege, die ich mit dir gern gesondert anschaue.

Was aktuell neu ist (Stand November 2026)

  • Gründungskredit Smart seit Mai 2026: Laut LfA wurde er Anfang Mai 2026 als besonders einfacher Einstieg für kleinere Gründungen eingeführt (Pressemitteilungen vom 12.08. und 27.10.2026).
  • Tilgungszuschuss sinkt: Beim Innovationskredit Stufe 1 beträgt der Tilgungszuschuss 2 Prozent, für Zusagen ab dem 01.12.2026 nur noch 1 Prozent. Wer ein Innovationsvorhaben plant, sollte das Timing im Blick haben.
  • Hohe Nachfrage: In den ersten neun Monaten 2026 hat die LfA rund 2,4 Milliarden Euro an Krediten zugesagt, mehr als 50 Prozent über dem Vorjahreszeitraum (Herbstbilanz vom 27.10.2026). Die Programme stehen seit 2025 auch dem größeren Mittelstand offen, die Höchstbeträge wurden deutlich angehoben.
  • Regionalförderung: Für die Bund-Länder-Förderung GRW gelten die Regeln in der Fassung vom 01.01.2026. Für den Regionalkredit in Kombination mit dem bayerischen Regionalprogramm gilt seit dem 09.02.2026 eine neue beihilferechtliche Grundlage, befristet bis 30.06.2027. Anträge auf Regionalförderung stellst du online bei der zuständigen Bezirksregierung, immer vor Maßnahmenbeginn.
  • Digitalbonus Bayern: Der Zuschuss für kleine Unternehmen läuft laut Programmseite bis 31.12.2027. Für den Antrag brauchst du ein ELSTER-Unternehmenskonto.

Die wichtigste Regel: Antrag vor Vorhabensbeginn

Ein Vorhaben, das beim Eingang des Antrags bei der Hausbank schon begonnen hat, kann die LfA nicht mehr fördern. Als Beginn gilt bereits der Abschluss eines Liefer- oder Leistungsvertrags, also zum Beispiel die unterschriebene Auftragsbestätigung für eine Maschine. Eine Gewerbeanmeldung oder der Eintrag ins Handelsregister zählen dagegen noch nicht. Eine Nachfinanzierung ist grundsätzlich ausgeschlossen. Gleichzeitig sollte dein Vorhaben so weit vorbereitet sein, dass du innerhalb eines Jahres nach der Bewilligung starten kannst.

Mein Tipp: Unterschreib keinen Kauf- oder Werkvertrag, bevor der Förderantrag nachweislich bei deiner Hausbank eingegangen ist. Lass dir den Eingang bestätigen und heb die Bestätigung auf.

LfA und KfW kombinieren

LfA-Kredite lassen sich oft mit anderen Förderungen verbinden, solange die EU-Beihilfegrenzen eingehalten werden. Einige Beispiele aus den aktuellen Merkblättern:

  • Der Gründungs- und Wachstumskredit wird über den ERP-Förderkredit KMU der KfW mitfinanziert. Beantragst du diesen zusätzlich, wird der LfA-Kredit auf dessen Obergrenze angerechnet. Mit dem ERP-Gründerkredit StartGeld ist er nicht kombinierbar.
  • Beim Energiekredit Gebäude ist die Zusage aus der Bundesförderung für effiziente Gebäude sogar Voraussetzung.
  • Beim Innovations- und Digitalisierungskredit kommt in den Stufen 2 und 3 ein ERP-Zuschuss der KfW in Frage.

Welche Unterlagen deine Hausbank sehen will

Welche Unterlagen genau nötig sind, entscheidet deine Bank im Einzelfall. Die LfA nennt in ihrem Leitfaden für das Bankgespräch typischerweise:

  • Jahresabschlüsse oder Einnahmen-Überschuss-Rechnungen der letzten drei Jahre und eine aktuelle Monatsauswertung,
  • eine Beschreibung deines Unternehmens und des Vorhabens mit Investitions- und Finanzierungsplan,
  • eine Erfolgs- und Liquiditätsvorschau sowie eine Rechnung zur Kapitaldienstfähigkeit,
  • eine Aufstellung von Vermögen und Schulden sowie den Einkommensteuerbescheid,
  • als Gründer ein schlüssiges Gründungskonzept.

Wie ich dich unterstütze

Ich vermittle gewerbliche Finanzierungen, von der Gewerbeimmobilie über Maschinen und Photovoltaik bis zu Betriebsmitteln, und binde öffentliche Förderung von KfW und LfA sowie passende Zuschüsse direkt mit ein. Ich prüfe mit dir, welche Programme zu deinem Vorhaben passen, bereite die Unterlagen so auf, dass deine Hausbank damit arbeiten kann, und begleite den gesamten Antrag zwischen dir, der Bank und dem Förderinstitut. Ob eine Förderung im Einzelfall bewilligt wird, entscheiden Hausbank und LfA. Steuerliche Fragen klärst du am besten mit deinem Steuerberater. Mehr dazu findest du auf meiner Seite AnschlussfinanzierungGewerbefinanzierung.

Du planst eine Investition, eine Gründung oder eine Übernahme? Dann schaue ich mir dein Vorhaben gern mit dir an, bevor du etwas unterschreibst, persönlich bei mir in Krumbach oder digital. Ruf mich an unter 08282 6089890, mobil erreichst du mich unter 0172 5661264 und per E-Mail an info@baufinanzierung-krumbach.com.

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