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06.11.2026 · Förderung · Sebastian Schüring · 3 Min. Lesezeit
Wer 2026 neu baut oder ein neues Haus kauft, kann zinsverbilligte KfW-Kredite nutzen. Hier erfährst du, welche Programme es gibt, welche Voraussetzungen gelten und warum der Zeitpunkt des Antrags so wichtig ist.
Für den Neubau oder den Erstkauf eines neuen Hauses oder einer neuen Eigentumswohnung gibt es bei der KfW den Kredit „Klimafreundlicher Neubau – Wohngebäude“. Die Nummer 297 steht für selbst genutztes Wohneigentum, 298 für vermietete Wohnungen. Innerhalb des Programms gibt es drei Stufen:
Laut KfW wird der Zins aus Bundesmitteln verbilligt. Er richtet sich nach dem Kapitalmarkt und wird am Tag der Zusage festgelegt. Die Laufzeit beträgt bis zu 35 Jahre, die Zinsbindung bis zu 10 Jahre.
Die KfW hat die Förderung für das Effizienzhaus 55 im Juni 2026 verlängert. Statt am 30. Juni endet sie jetzt am 31. Dezember 2026. Sie kann aber auch früher enden, wenn die Bundesmittel vorher aufgebraucht sind. Einen Rechtsanspruch hast du nicht. Für diese Stufe brauchst du:
Eine Lebenszyklusanalyse oder ein QNG-Zertifikat brauchst du beim Effizienzhaus 55 nicht. Bei den Stufen mit Effizienzhaus 40 ist das anders. Dort muss die Treibhausgas-Bilanz über den Lebenszyklus nachgewiesen werden. Für das QNG-Siegel brauchst du zusätzlich eine Nachhaltigkeitszertifizierung. Für jede Stufe stellt ein Experte für Energieeffizienz aus der Liste der dena die „Bestätigung zum Antrag“ aus. Ohne sie gibt es keinen Antrag.
Du musst den Antrag stellen, bevor dein Vorhaben beginnt. Als Beginn zählen nach KfW Arbeiten am Gebäude, etwa der Aushub der Baugrube, nicht aber Abriss oder Bodengutachten. Planung und Beratung darfst du vorher beauftragen. Bau- und Kaufverträge darfst du vor dem Antrag nur mit einer aufschiebenden Bedingung abschließen. Den Kaufpreis darfst du erst nach dem Antrag zahlen. Beim Effizienzhaus 55 gibt es eine Ausnahme: Hast du vor Vertragsschluss ein dokumentiertes Beratungsgespräch mit deinem Finanzierungspartner geführt, kannst du einen Liefer- oder Leistungsvertrag auch vorher unterschreiben und den Antrag danach stellen. Spätestens vor dem Baubeginn vor Ort muss er aber gestellt sein. Für Kauf- und Bauträgerverträge gilt diese Ausnahme nicht.
Für Familien gibt es zusätzlich das Programm „Wohneigentum für Familien“ (300). Es fördert nur Effizienzhaus 40, mit Krediten zwischen 170.000 und 270.000 Euro je nach Kinderzahl und QNG-Siegel. Voraussetzungen sind unter anderem mindestens ein Kind unter 18 Jahren, ein zu versteuerndes Haushaltseinkommen von höchstens 90.000 Euro bei einem Kind plus 10.000 Euro je weiterem Kind und dass du noch kein Wohneigentum besitzt. Für dasselbe Haus kannst du die Programme 300 und 297 nicht gleichzeitig nutzen.
Den KfW-Kredit beantragst du nicht direkt bei der KfW, sondern über einen Finanzierungspartner, also eine Bank, eine Sparkasse oder einen Finanzvermittler. Den übrigen Bedarf deckst du meist mit einem Bankdarlehen. Die Sicherheiten vereinbarst du mit deinem Finanzierungspartner. Achte auf die Details: Teilrückzahlungen und Sondertilgungen sind beim KfW-Kredit nicht möglich. Rufst du das Geld nicht innerhalb von zwölf Monaten nach der Zusage ab, fällt ab dem 13. Monat eine Bereitstellungsprovision von 0,15 Prozent pro Monat an. Deshalb sollten Zinsbindung, Abruf und Bauzeitenplan beider Darlehen zusammenpassen.
Mein Tipp: Lass den Bauvertrag erst unterschreiben, wenn der KfW-Antrag gestellt ist oder die Vertragsklausel mit der aufschiebenden Bedingung sauber drinsteht. Hol den Energieeffizienz-Experten früh dazu, damit die Bestätigung zum Antrag rechtzeitig vorliegt.
Du planst einen Neubau in Krumbach, im Landkreis Günzburg oder anderswo in Deutschland? Dann schaue ich mit dir, welches Programm zu deinem Vorhaben passt und wie es sich mit der Bankfinanzierung verbindet. Buch dir einen Termin oder ruf mich an unter 08282 6089890, mobil erreichst du mich unter 0172 5661264 und per E-Mail an info@baufinanzierung-krumbach.com. Ich berate dich persönlich in Krumbach oder digital.