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06.11.2026 · Förderung · Sebastian Schüring · 3 Min. Lesezeit

Jung kauft Alt (KfW 308): Was sich seit August 2026 für Familien ändert

Mit dem KfW-Programm 308 „Jung kauft Alt“ fördert der Bund Familien, die ein energetisch schwaches Haus kaufen und modernisieren. Hier liest du, wer den Kredit bekommt, was sich seit August 2026 geändert hat und worauf es beim Antrag ankommt.

Illustration Sanierung eines älteren Hauses

Ein älteres Haus kaufen, es Schritt für Schritt modernisieren und darin mit den Kindern leben: Genau dafür gibt es das KfW-Programm 308 „Jung kauft Alt“. Seit dem 3. August 2026 gelten neue Bedingungen. Die Kreditbeträge sind gestiegen, und für die Sanierung gibt es einen zweiten Weg. Ich fasse dir zusammen, was die KfW dazu veröffentlicht.

Wer gefördert wird und welche Häuser passen

Das Programm richtet sich an Familien. Bei der Antragstellung muss mindestens ein Kind unter 18 Jahren in deinem Haushalt leben. Weitere Voraussetzungen laut KfW-Merkblatt:

  • Einkommensgrenze: höchstens 90.000 Euro zu versteuerndes Haushaltseinkommen im Jahr bei einem Kind, plus 10.000 Euro für jedes weitere Kind. Maßgeblich ist der Durchschnitt aus dem zweiten und dritten Jahr vor dem Antrag, bei einem Antrag 2026 also 2023 und 2024.
  • Kein Wohneigentum: Weder du noch die Personen in deinem Haushalt dürfen bereits Wohneigentum in Deutschland besitzen, auch kein vermietetes.
  • Selbstnutzung: Du ziehst selbst ein und hältst mindestens 50 Prozent am Eigentum.
  • Gebäude: Das Haus muss laut gültigem Energieausweis in die Effizienzklasse F, G oder H fallen.

Kredithöhen und was sich 2026 geändert hat

Seit dem 3. August 2026 hat die KfW die Höchstbeträge angehoben: 140.000 Euro bei einem Kind (vorher 100.000 Euro), 160.000 Euro bei zwei Kindern (vorher 125.000 Euro) und 180.000 Euro ab drei Kindern (vorher 150.000 Euro). Der Kredit ist auf den Kaufpreis begrenzt. Gefördert wird der Kauf selbst, also Kaufpreis samt Grundstück. Die Sanierungskosten finanzierst du über andere Bausteine. Für die Sanierung erlaubt die KfW ausdrücklich zusätzlich Kredite oder Zuschüsse aus der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG).

Die zweite Neuerung betrifft die Sanierung. Bisher musste das ganze Haus auf den Standard Effizienzhaus 85 EE (oder Effizienzhaus Denkmal EE) gebracht werden. Dieser Weg bleibt. Neu ist die Alternative über Einzelmaßnahmen. Wichtig: Laut KfW sind dann alle vier Maßnahmen verpflichtend, nicht nur eine davon:

  • Heizungstausch auf mindestens 65 Prozent erneuerbare Energien
  • Fenstertausch
  • Dämmung der Fassade
  • Dämmung von Dach oder oberster Geschossdecke

Ausnahmen gibt es, wenn die Heizung die 65 Prozent schon erfüllt oder das Haus an einem Wärmenetz hängt, und für Bauteile, die bereits die Anforderungen der EnEV 2001 erfüllen.

Sanierungsfrist und Antrag vor dem Kaufvertrag

Für die Sanierung hast du 54 Monate ab der Förderzusage Zeit. Eine Expertin oder ein Experte für Energieeffizienz muss eingebunden werden und bestätigt am Ende die Umsetzung. Wird das Ziel verfehlt, aber mindestens Effizienzhaus 100 EE erreicht, steigt der Sollzins laut Merkblatt um einen Prozentpunkt.

Der wichtigste Punkt ist die Reihenfolge: Der Antrag muss bei der KfW eingegangen sein, bevor du den notariellen Kaufvertrag unterschreibst. Der Kaufvertrag gilt als Vorhabenbeginn. Gestellt wird der Antrag über ein Finanzierungsinstitut deiner Wahl, laut KfW zum Beispiel eine Bank, Sparkasse oder einen Finanzvermittler.

Mein Tipp: Lass dir den Energieausweis schon bei der ersten Besichtigung zeigen und hol früh eine Energieberatung ins Boot. So weißt du vor dem Notartermin, ob das Haus in die Klassen F bis H fällt und welcher Sanierungsweg realistisch ist.

Kombination mit der Förderung in Bayern

Die KfW lässt die Kombination mit anderen Förderungen grundsätzlich zu, solange Kredite und Zuschüsse zusammen die förderfähigen Kosten nicht übersteigen. In Bayern gibt es das Bayerische Zinsverbilligungsprogramm mit einem Darlehen der BayernLabo, das auch den Kauf eines bestehenden Hauses umfasst. Seit April 2026 gehört dazu ein einmaliger Kinderzuschuss von 5.000 Euro je Kind. Auch hier gelten Einkommensgrenzen, und der Antrag muss vor dem Kaufvertrag gestellt werden, und zwar bei der Kreisverwaltungsbehörde. Für Krumbach und den Landkreis Günzburg ist das Landratsamt Günzburg zuständig. Ob beide Programme in deinem Fall zusammenpassen, prüfst du am besten vor der Unterschrift.

Du willst wissen, ob „Jung kauft Alt“ zu deinem Hauskauf passt? Buch dir einen Termin bei mir oder ruf mich an unter 08282 6089890, mobil unter 0172 5661264 oder per E-Mail an info@baufinanzierung-krumbach.com. Ich berate dich persönlich vor Ort oder digital, egal wo du wohnst.

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